Corona-Familienhärtefonds bzw. Corona Familienhärteausgleich

Der Corona-Familienhärtefonds wurde eingerichtet, um Familien mit einem oder mehreren Kindern einen Zuschuss zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Pandemie zukommen zu lassen. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Höhe der Ausfälle und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und kann maximal 1.200 € pro Monat und Familie über einen Zeitraum von höchstens drei Monaten betragen.

Die folgenden Antragsvoraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Zum Stichtag des 28. Februar 2020 muss für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen worden sein.
  • Zum Stichtag 28. Februar 2020 muss mindestens ein im gemeinsam Haushalt lebender Elternteil unselbstständig beschäftigt gewesen sein und in der Folge der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren haben, in Corona-Kurzarbeit gemeldet worden sein oder aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten sein und zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählen.
  • Das Familieneinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen (gestaffelt nach Haushaltsgröße) nicht übersteigen.

Aktuell gibt es keine Antragsfrist, um Unterstützung über diesen Fonds, der seit 15. April 2020 zur Verfügung steht, zu beantragen Der Antrag ist per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at einzubringen. (Details zur Antragsstellung finden sich hier: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html)

(Lilian Levai) 06/2020

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