Digitale GmbH-Gründung

Mit dem 01.01.2019 ist das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt kann die Gründung einer GmbH auch digital via Fern-Notariatsakt erfolgen. 

Für die GmbH-Gründung stehen somit drei verschiedene Gründungswege zur Verfügung:

1

Wie auch bisher kann die Gründung über einen „klassischen“ Notariatsakt in der Kanzlei eines Notars erfolgen, wobei alle Gesellschafter gleichzeitig und persönlich vor dem Notar erscheinen müssen. 

2

Das Jahr 2018 hat eine vereinfachte GmbH-Gründung ohne Notar via Unternehmensserviceportal (USP) gebracht. Dies ist dann möglich, wenn:

  • die GmbH nur einen Gesellschafter hat,
  • der Gründer eine natürliche Person ist,
  • das Stammkapital exakt 35.000€ beträgt und
  • die Errichtungserklärung bestimmte, gesetzlich definierte Inhalte enthält.

Die nötige Unterzeichnung erfolgt dann über das USP via Handysignatur oder Bürgerkarte. Die physische Identifizierung wird von der Bank übernommen, bei der der bar zu entrichtende Anteil des Stammkapitals eingezahlt wird. 

3

Letztlich ist die GmbH-Gründung seit Jahresbeginn auch digital möglich. Bei dieser Variante entfällt die Verpflichtung, persönlich beim Notar vorstellig zu werden und wird durch elektronische Kommunikationswege ersetzt. Konkret bedeutet das, dass die Identifizierung mittels einer Videokonferenz erfolgt. Im Zeitpunkt der Aufnahme des Notariatsaktes müssen alle Parteien entweder physisch beim Notar anwesend sein oder aber mittels einer optischen und akustischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit digital verbunden sein. Das Gesetz ermöglicht es auch, dass sich einige GmbH-Gründer physisch beim Notar befinden, während sich andere über die Nutzung elektronischer Kommunikationswege hinzu schalten. Außerdem kann die Beglaubigung von Unterschriften und elektronischen Signaturen unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch erfolgen – so etwa die Fern-Beglaubigung der Musterzeichnung des Geschäftsführers der GmbH.

(Lilian Levai) 08/19

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