Mein Postkorb – dein Postkorb – mein USP

Die Digitalisierung schreitet voran – und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gibt Neuerungen für Unternehmer ab dem 1. Jänner 2020 bekannt.  Ab da wäre die Teilnahme an der elektronischen Zustellung von Behörden an Unternehmer verpflichtend. Das Internetportal dazu heißt USP.

Genauer gelesen, hat das E-Government-Gesetz aus 2004, dessen oberstes Prinzip nebenbei die Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Anbringen andie öffentliche Verwaltung ist – für die Kommunikation zunächst einmal vonBehörden an den unternehmerischen Bürger eine Frist parat.

Bis 31. Dezember 2019 waren Unternehmer von der Verpflichtung, Zustellungen elektronisch anzunehmen ausgenommen, wenn sie noch nicht Teilnehmer des USP (Unternehmerserviceportals) waren oder keine E-Mail-Adresse zum Empfang (etwa bei FinanzOnline) hinterlegt, bzw. widersprochen hatten. Ab 2020 gilt die Ausnahme nur noch für Unternehmer, die erstens aktiv widersprechen und zweitens so niedrige Umsätze haben, dass sie keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.

Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Bei Umsätzen (im Vorjahr) von bis zu 30.000 € besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer UVA.

Was zugestellt wird, ist noch im Fluss, da neben „Zustellungen österreichischer Behörden auch Zusendungen von Privaten an Unternehmen“ im Postkorb des USP einlangen können (siehe Beitrag Nutzung digitaler Amtsservices). 

Jedenfalls betroffen sind Zustellungen von FinanzOnline (Bescheide und Buchungsmiteilungen), u.U. auch von den Sozialversicherungsträgern SVA und GKKs. 

SteuerTIPP: für Zustellungen der Finanzbehörde haben wir (bei Zustellvollmacht) alles in Sicht, ebenso bei SVA und GKKs. Bei weiter auftretenden Fragen stehen wir gerne zur Beratung bereit.

(Marina Polly) 06/19

Die digitale Verwaltung im Bild (von österreich.gv.at)
Nach oben