Steuerfreie Gesundheitsförderung für Mitarbeiter

Aufgrund der künftig anfallenden Mehrkosten ist es für Arbeitgeber eine Überlegung wert seinen Mitarbeitern steuerfreie Gesundheitsförderung anzubieten. Konkret werden folgende Maßnahmen steuerlich gefördert:

  • bei Ernährung Maßnahmen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, die von Ernährungswissenschaftlern oder Diätologen durchgeführt werden,
  • bei Bewegung Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Bewegungsempfehlungen (z.B. Stärkung der Rückenmuskulatur, Konditionsaufbau etc.) sowie zur Reduktion von Erkrankungsrisiken (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen etc.), die von Sportwissenschaftlern oder Physiotherapeuten durchgeführt werden,
  • bei Raucherentwöhnung Maßnahmen zur Erzielung eines langfristigen Rauchstopps, die von Gesundheitspsychologen durchgeführt werden und bei psychischer Gesundheit Maßnahmen zur Erzielung eines flexiblen Umgangs mit Stress und zur Aneignung eines breiten Bewältigungsrepertoires, die von Gesundheitspsychologen oder Psychotherapeuten durchgeführt werden.
  • bei psychischer Gesundheit Maßnahmen zur Erzielung eines flexiblen Umgangs mit Stress und zur Aneignung eines breiten Bewältigungsrepertoires, die von Gesundheitspsychologen oder Psychotherapeuten durchgeführt werden.

 (Renate Schneider) 03/18

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