Die EU-wächst weiter: EU-Beitritt Kroatien

Mit 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten und nun Teil der Zollunion. Dies hat ein sofortiges Wegfallen der Zollgrenzen zwischen den bisherigen Mitgliedstaaten und Kroatien zur Folge. Bereits seit dem Beitrittsdatum gibt es keine Warenkontrollen an den Grenzen zwischen Kroatien, Slowenien und Ungarn mehr. Da Kroatien derzeit aber die im Schengen-Abkommen bestimmten Sicherheitsstandards nicht erfüllt, werden weiterhin Personenkontrollen durchgeführt. Bis 2015 möchte Kroatien aber auch dieses Manko beseitigen. Außerdem werden auch künftig kraftfahrrechtliche Kontrollen durchgeführt. Der Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der EU ist zwar grundsätzlich frei, jedoch ist zu beachten, dass verbrauchersteuerpflichtige Waren (z.B. Tabak- und Alkoholsteuer) lediglich unter den EU-weit vorgesehenen Verfahrensbestimmungen transportiert werden dürfen.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) gilt als Nachweis der Unternehmerinneneigenschaft und ist somit auch im Warenverkehr mit Kroatien erforderlich. Die UID-Nummer besteht aus der kroatischen Steuernummer, der das Länderkürzel HR vorangestellt wird. Da sich die Eingabe in die EU-Datenbank aber verzögerte, wird die fehlende Aufzeichnung der UID-Nummer bis zum 31.12.2013 nicht beanstandet. Bedingung dafür ist, dass die Abnehmerin gegenüber der liefernden Unternehmerin schriftlich erklärt, dass die Erteilung der UID-Nummer beantragt wurde, die Voraussetzungen für eine Erteilung vorliegen und die fehlende Aufzeichnung rechtzeitig nachgeholt wird.

Wie schon bei vorangegangenen EU-Erweiterungen, wird den Mitgliedstaaten auch im Fall von Kroatien das Recht eingeräumt, für maximal 7 Jahre nationale Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten.

(Lilian Levai) 06/13

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