U-Bahn (S)teuer

Mit 1. Juni 2012 hat sich die U-Bahn Steuer bzw. Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (DGA) von € 0,72 pro Dienstnehmer und angefangener Arbeitswoche auf € 2 erhöht. 

Betroffen sind alle Dienstgeber, die in Wien mindestens einen Dienstnehmer beschäftigen. Die DGA ist monatlich selbst zu berechnen und muss bis zum 15. des folgenden Monats an das Magistrat mittels Zahlschein übermittelt werden. Die Jahreserklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben, wobei auch von der DGA befreite Dienstnehmer anzuführen sind.

Es besteht die Möglichkeit für Abgabenpflichtige beim Magistrat um Pauschalierung anzusuchen. Im Falle einer Genehmigung wird dann ein gleichbleibender Betrag eingehoben, der sich am durchschnittlichen Beschäftigungsstand orientiert. 

Befreiungen von der U-Bahn Steuer gelten für:

–          Dienstverhältnisse mit Dienstnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben

–          Dienstverhältnisse im Sinne des Behinderten-, Opferfürsorge- und Behinderteneinstellungsgesetzes

–          Lehrverhältnisse

–          Dienstverhältnisse mit bis zu zehn Arbeitsstunden pro Woche

–          Dienstverhältnisse mit Hausbesorgern

–          Dienstverhältnisse während eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes für werdende Mütter und nach der Entbindung bzw. während eines gesetzlich gewährten Karenzurlaubs

–          Dienstverhältnisse während der Dienstnehmer Präsenzdienst leistet

–          Freie Dienstnehmer

Kleinstbetriebe können einen Antrag auf Rückerstattung der bereits bezahlten DGA stellen, wenn die monatlichen Entgelte des Vorjahres unter € 218,02 liegen und das steuerliche Einkommen des Dienstgebers in diesem Zeitraum höchstens € 2.180,19 betragen hat. Der Antrag muss bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres beim zuständigen Magistrat eingebracht werden.

(Lilian Levai)

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