Gehaltserhöhungen sind nicht die einzige Möglichkeit für Dienstgeberinnen, ihren Mitarbeiterinnen finanzielle Vorteile zu bieten. Vielmehr kann dies auch durch die Berücksichtigung von Begünstigungen im Rahmen der Lohnverrechnung erfolgen.
Gehaltserhöhungen sind nicht die einzige Möglichkeit für Dienstgeberinnen, ihren Mitarbeiterinnen finanzielle Vorteile zu bieten. Vielmehr kann dies auch durch die Berücksichtigung von Begünstigungen im Rahmen der Lohnverrechnung erfolgen.