Die vier „Schnellen Lösungen“ (Quick Fixes) zur Vereinheitlichung bzw. Vereinfachung des bestehenden Systems wurden wie vom ECOFIN-Rat am 4.12.2018 beschlossen noch knapp vor Inkraftreten mit dem österreichischen Steuerreformgsetz 2019/20 umgesetzt. Sie gelten ab 1.1.2020 und betreffen folgende Bereiche für den grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Schlagwort: UID
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