Wer zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet ist, hat diese elektronisch bis zum 30. Juni jeden Jahres beim Finanzamt einzureichen.
Schlagwort: Steuererklärung
Übermittlung der Jahreslohnzettel und Spendenbestätigungen 2021
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet bis zum 28.02.2022 den Jahreslohnzettel sowie die Meldungen E18 für da Jahr 2021 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.