Schlagwort: Jahresabschluss

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Bisher wurden Unternehmen, die den Regelbilanzstichtag ohne ihren Jahresabschluss im Firmenbuch veröffentlicht zu haben, verstreichen ließen, sehr kulant behandelt. Seit Ende 2010 ist mit diesen „guten alten Zeiten“ Schluss. Wird der Jahresabschluss verspätet beim Firmenbuch eingereicht, so ist mit keiner Mahnung, sondern unmittelbar mit einer beträchtlichen Geldstrafe (700€ pro Gesellschaft und Geschäftsführerin!) zu rechnen.

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