Mit Jahreswechsel wird erstmals die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auf den gesamten EU-Binnenmarkt (KMU-Regelung EU-RL 2020/285) ausgedehnt und die nationale Grenze auf einen Bruttoumsatz von 55.000 € pro Jahr (vormals Nettoumsatz 35.000 €) deutlich angehoben (AbgÄG 2024 iVm PrAG 2025).
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Die EU-wächst weiter: EU-Beitritt Kroatien
Mit 1. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten und nun Teil der Zollunion. Dies hat ein sofortiges Wegfallen der Zollgrenzen zwischen den bisherigen Mitgliedstaaten und Kroatien zur Folge.