Erhöhung des Investitionsfreibetrags
Der Investitionsfreibetrag wurde vorübergehend erhöht. Für nachweislich auf den Zeitraum nach dem 31.10.2025 und vor dem 01.01.2027 entfallende begünstigte Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöht sich der Investitionsfreibetrag auf 20 % bzw. 22 % bei dem Bereich Ökologisierung.
