Abschaffung der Bildungskarenz

Mit 01.04.2025 wurde die Bildungskarenz mit Bezügen von Weiterbildungs- oder Bildungsteilzeitgeld abgeschafft. Der Bezug dieser Gelder ist aufgrund von Übergangsbestimmungen noch möglich, wenn bis zum 28.02.2025 schriftlich mit der Arbeitgeberin eine Bildungskarenz oder -teilzeit vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens mit 31. Mai 2025 begonnen hat. 

Es ist möglich, von einer bis 31.03.2025 vereinbarten Bildungskarenz oder -teilzeit zurückzutreten, wenn aufgrund der Gesetzesänderung kein Weiterbildungs- oder Bildungsteilzeitgeld mehr zuerkannt werden würde. Ohne Bezüge vom AMS ist es weiterhin möglich, mit der Arbeitgeberin Bildungskarenz oder -teilzeit zu vereinbaren. 

Mit 01.01.2026 soll ein neues Bildungskarenz-/Bildungsteilzeitmodell geschaffen werden. Aktuell liegen dazu aber noch keine konkreten Bestimmungen vor. 

(Lilian Levai-Dalbauer) 06/25

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