Neue Selbstständige müssen schneller rechnen

Für die Gruppe der Neuen Selbstständigen ist die Frage der Sozialversicherungspflicht um eine Facette reicher geworden.

Bisher konnten Selbstständige, die keinen Gewerbeschein hatten, bis zur endgültigen Berechnung ihres Einkommens der Sozialversicherungsanstalt (SVA) bekanntgeben, dass sie „die maßgeblichen Grenzen“ überschritten haben. Dann wurde für das entsprechende Kalenderjahr der Sozialversicherungsbeitrag festgesetzt, und das ohne den 9%igen Beitragszuschlag. 

Ab dem Kalenderjahr 2012 geht das nicht mehr. Wenn man nicht bis spätestens Dezember des laufenden Jahres die Überschreitenserklärung abgegeben hat, kostet das 9%mehr!

siehe auch: SVÄG 2012 (03/2013), SteuerBASICS Sozial-Versicherung für Selbständige (10/2012) 

 (Marina Polly) 03/12

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