1. Stabilitätsgesetz 2012 – der abgabenrechtliche Teil des Sparpaketes

Inhaltlich liegt der Schwerpunkt des steuerlichen Teils bei den einkommensteuer- und umsatzsteuerrechtlichen Änderungen bei Immobilien. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst.

siehe auch: BASICS: Verjährung und Aufbewarungsfristen (06/2013), BASICS: Immo ESt (03/2013), 2. Stabilitätsgesetz 2012 (03/2012)

Änderungen im EStG

–      Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Ab 1.4.2012 sind Veräußerungsgewinne aller betrieblichen und privaten Grundstücke mit 25 % zu besteuern. Ausgenommen von der Regelung sind Hauptwohnsitze, selbst hergestellte Gebäude sowie Enteignungen. Gültig ist die neue Rechtslage für Liegenschaften, die nach dem 1.4.2002 angeschafft wurden und nach dem 31.3.2012 veräußert werden. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn wird nach Ablauf von 10 Jahren nach Anschaffung jährlich um 2 % (höchstens 50 %) durch einen Inflationsabschlag abgemildert.

Werden schon vor dem 1.4.2002 angeschaffte und umgewidmete Liegenschaften (Umwidmung von Grünland in Bauland ab 1.1.1988) veräußert, fällt eine Steuer von 15 % des Verkaufspreises an. Ohne Umwidmung sowie bei Umwidmung vor dem 1.1.1988 beträgt der Steuersatz 3,5 % des Verkaufspreises.

Die Einhebung der Immobilienertragsteuer obliegt ab 1.1.2013 bzw. auf freiwilliger Basis schon ab 1.4.2012 den die Grundstückstransaktion begleitenden Notarinnen oder Rechtsanwältinnen, die diese an das Finanzamt abführen. Damit ist die Einkommensteuer für die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen abgegolten. Für betriebliche Grundstücksveräußerungen gilt die Abgeltungswirkung nicht, daher müssen Immobiliengewinne in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Findet keine Selbstberechnung durch die Notarin oder Rechtsanwältin statt, hat die Steuerpflichtige spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats des Zuflusses eine Vorauszahlung iHd Immobilienertragsteuer an das Finanzamt zu entrichten.

–      Bausparen und Zukunftsvorsorge

Die Bausparprämie wird ab 1.4.2012 von 3 % auf 1,5 % reduziert. Für 2012 kommt somit ein Durchschnittsprozentsatz von 1,875 % zur Anwendung. Ebenso reduziert sich die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge für 2012 auf 4,25 %.

–      Forschungsprämie

Ab 1.1.2012 gilt die Deckelung von 1 Mio. € (bisher: 100.000 €) bei der Prämie für Auftragsforschung.

Änderungen im UStG

–      Vorsteuerkorrektur bei Gebäuden

Der derzeit zehnjährige Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeinvestitionen im Falle einer Änderung der Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblich waren, wird auf 20 Jahre verlängert. Zur Anwendung gelangt diese Regelung erstmals für ab 1.9.2012 genutzte Gebäude im Anlagevermögen.

Änderungen im Pensionskassengesetz

–      Es besteht die Möglichkeit durch eine Erklärung gegenüber Ihrer Pensionskasse bis 31.10.2012 auf eine Vorwegbesteuerung Ihrer Zusatzpension zu optieren. Antragsberechtigt sind Pensionsbezieherinnen oder Personen, die im Jahr 2012 60 Jahre alt werden. Der pauschale Einkommensteuersatz beträgt 25 % und wird vom vorhandenen Deckungskapital zum 31.12.2011 berechnet. Für Kleinstpensionen bis 2.000 € brutto reduziert sich der Steuersatz auf 20 %. Damit unterliegen zukünftige Leistungen der Pensionskasse nur mehr zu 25 % der Lohnsteuer, 75 % der ausbezahlten Pension ist steuerfrei.

Siehe auch: Abgabenänderungsgesetz 2012 (07/2012)

(Renate Schneider) 03/12

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