Wie sicher ist mein Geld auf der Bank?

Diese und andere FAQ zur österreichischen Einlagensicherung im Überblick

Für natürliche Personen gilt die Einlagensicherung bis 31.12.2009 in unbegrenzter Höhe, ab 1.1.2010 sind max. 100.000 € pro Einleger und pro Kreditinstitut gesichert.

Bei kleinen Personen- und Kapitalgesellschaften beträgt der Höchstbetrag der Einlagensicherung 50.000 €. Das Kriterium „klein“ erfüllen jene Gesellschaften, die mind. zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreiten:

• 4,84 Mio. € Bilanzsumme,
• 9,68 Mio. € Umsatzerlöse in zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag,
• im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.

Für Gesellschaften, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, und sonstige juristische Personen gelten weiterhin Einlagen bis zu 20.000 € als gesichert. Ausgenommen von der Einlagensicherung sind wie bisher große Kapitalgesellschaften.

Auf Verlangen des Einlegers und nach Legitimierung haben Sicherungseinrichtungen Einlagen innerhalb von drei Monaten auszubezahlen. Natürlichen Personen wird kein Selbstbehalt abgezogen. Bei allen anderen ist jedoch der Auszahlungsbetrag mit 90% der gesicherten Forderung begrenzt, 10% werden einbehalten. Damit gelangen bei kleinen Personen- und Kapitalgesellschaften max. 45.000 € und bei sonstigen juristischen Personen max. 18.000 € zur Auszahlung.

Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung umfasst?

Alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapital- oder täglich fällige Sparbücher. Außerdem zählen auch Guthaben aus Bausparverträgen zu den sicherungspflichtigen Einlagen.

Nicht gesichert sind Guthaben von öffentlich-rechtlichen Institutionen, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds, dem Kreditinstitut nahestehenden Personen (darunter fallen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates – auch von Töchtern – sowie deren nahe Angehörige) und Einlagen, die nicht auf Euro bzw. eine Währung eines EWR-Mitgliedstaates sowie Schweizer Franken lauten.

Sind Wertpapierdienstleistungen auch gesichert?

Von der Einlagensicherung erfasst sind auch Depotgeschäfte und Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit bestimmten Wertpapieren.

Forderungen von natürlichen Personen gegen ein Kreditinstitut, die sich aus Dienstleistungen in Bezug auf Wertpapiere ergeben können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 € gesichert. Bei juristischen Personen beträgt der maximale Auszahlungsbetrag aufgrund des Selbstbehaltes 18.000 €. Diese Anlegerentschädigung wird zusätzlich zum Höchstbetrag der Einlagensicherung gewährt.

(Renate Schneider) 06/09

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