Bisher wurden Unternehmen, die den Regelbilanzstichtag ohne ihren Jahresabschluss im Firmenbuch veröffentlicht zu haben, verstreichen ließen, sehr kulant behandelt. Seit Ende 2010 ist mit diesen „guten alten Zeiten“ Schluss. Wird der Jahresabschluss verspätet beim Firmenbuch eingereicht, so ist mit keiner Mahnung, sondern unmittelbar mit einer beträchtlichen Geldstrafe (700€ pro Gesellschaft und Geschäftsführerin!) zu rechnen.
Schlagwort: Firmenbuch
Elektronische Firmenbucheingabe
Mit November 2009 können mit Hilfe des neuen Formulars auf der BMJ Homepage folgende Änderungen auch elektronisch erbracht werden: