Derzeit gibt es in Österreich keine Belegpflicht, keine Registrierkassenpflicht und keine Verpflichtung dazu ein Kassensicherungsprogramm zu verwenden. Entsprechend der Barbewegungsverordnung müssen aber alle Umsätze einzeln aufgezeichnet werden, sodass ihre Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sind.
Schlagwort: Aufzeichnungspflicht
Vom Beleg zur Buchhaltung
Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsregeln gibt es für Steuerpflichtige? Alles beginnt beim Beleg Nicht nur, dass in der Buchhaltung die Regel „ohne Beleg keine Buchung“ gilt, verlangen auch die Steuervorschriften, dass alle für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Dokumente zu sammeln sind.