Die Aufwertungszahl, die u.a. zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze dient, beträgt für das Jahr 2020 1,031. Daraus ergeben sich für das Jahr 2020 folgende veränderliche Werte:
Schlagwort: 2020
Die Regierung hat für 2020 noch einige Neuerungen auf den Weg gebracht
Für Unternehmerinnen: