Kleinbetragsrechnung

In Österreich gelten Rechnungen bis zu einem Betrag von 400 Euro (inkl. USt) als Kleinbetragsrechnungen. Eine solche Kleinbetragsrechnung erfordert weniger Pflichtangaben als eine normale Rechnung. 

Eine Kleinbetragsrechnung muss folgendes enthalten:

  1. Unternehmensdetails (Name und Anschrift des Unternehmens)
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Erbrachte Leistungen (Dienstleistungen oder Produkte mit Bezeichnung und Menge)
  4. Gesamtbetrag (Nettobetrag inkl. USt als Summe)
  5. Angabe des Steuersatzes (als Kleinunternehmerin ist das der Hinweis „umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmerin gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG)
  6. Lieferdatum/Leistungszeitraum

Seit 01.01.2025 dürfen Kleinunternehmerinnen unabhängig vom Rechnungsbetrag Kleinbetragsrechnungen ausstellen, solange ihr Umsatz 55.000 € nicht übersteigt.

(Lilian Levai-Dalbauer) 06/25

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