COVID-19

Aus Anlass der Corona-Notstandsmaßnahmen möchten wir Ihnen, liebe Klientinnen und Klienten, folgende Neuigkeiten mitteilen:

Weiter sind wir für Sie an den Wochentagen von 9.00 bis 17.00 telefonisch sowie per E-Mail erreichbar. In dieser Zeit nehmen wir auch Unterlagen von Ihnen entgegen, wenn dies nicht aufschiebbar ist. Weiters steht im Erdgeschoß ein Kanzlei-Postkasten zur Verfügung.

Aufgrund der großen Beeinträchtigungen durch die Vorsorgemaßnahmen, sind viele Bereiche unserer KlientInnen betroffen. Wir bemühen uns, die an uns gestellten Anfragen und Aufträge möglichst schnell zu bearbeiten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir unter Rücksicht auf unsere Ressourcen unter Umständen um etwas Geduld und gute Mitarbeit Ihrerseits bitten müssen.

Für die von der Regierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen bieten wir Ihnen weiter unsere Hilfestellung an bei:

  • Stundungs- oder Ratenansuchen beim Finanzamt
  • Stundungs- oder Ratenansuchen bei der ÖGK
  • Stundungs- oder Ratenansuchen sowie Herabsetzungsanträge bei der SVS
  • Anträge auf Kurzarbeit beim AMS: die zuletzt geänderten die Bestimmungen und Antragsformulare werden wir dabei berücksichtigen. Dazu bietet das AMS neuerlich einen Kurzarbeitsrechner an.

Wichtige Hinweise:

  • Für DienstgeberInnen: die ÖGK weist darauf hin, dass die Anmeldungen, Abmeldungen und monatlichen Beitragsmeldungen weiterhin fristgerecht erfolgen müssen. Daher können und müssen wir Ihnen selbstverständlich die Personalverrechnung zeitgemäß abwickeln.
  • Für alle, die die weiteren Begünstigungen bzw. Zuschüsse beantragen müssen: die Darstellung des Ausfalls bzw. des Umsatzrückgangs wird u.U. erforderlich sein. Daher stehen Ihnen wir zur Bearbeitung der laufenden Buchhaltung für Sie zur Verfügung.
  • Für alle beruflichen Bereiche:
    Die Registrierkassen sind nicht außer Betrieb zu nehmen.

Weitere aktuelle Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website!

Wir wünschen Ihnen in dieser herausfordernden Zeit alles Gute!

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Weiters möchten wir Sie auf folgende Begünstigungen auszugsweise hinweisen. Dabei nehmen wir an, dass Sie von Ihren Berufsvertretungen oder Netzwerken auch aktuell darüber informiert werden:

  1. Für Betriebe, die von Schließungen betroffen sind:
    Stundung bzw. Aussetzung der AKM-Beiträge
    Abmeldung der GIS-Gebühren
  2. Für Gewerbetreibende:
    Aussetzung der Grundumlage der WKO
  3. Für Betriebe in Eisenstadt:
    Die Gemeinde bietet an, die Kommunalsteuer sowie die Gemeindeabgaben zu stunden.
  4. Für geschlossene Betriebe in Wien:
    Mietenzuschuss und Ersatz des Ausfalls

Zuständig für weitere Förderungen wie Haftungen für Kredite oder Zuschüsse sind vielfältige Organisationen anzusprechen:

Aktuelle Informationen bieten wir über das Service infomedia.co.at/covid-19 an.

Stand: 22. März 2020

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