Steuerfrei (beruflich) Reisen

Wie wir in der vorherigen Steuerfrei-Ausgabe berichteten, sind die Kilometergelder 2025 für PKW, Kombi, Motoräder und Fahrräder angehoben worden. Aber auch bei den Verpflegungskosten (Tagesgelder oder Diäten) und bei den Pauschalen für Übernachtung (Nächtigungsgelder) gibt ab 2025 Erhöhungen.

Inlandsdienstreisen:

Für berufliche Reisen und Dienstreisen steht im Inland ab 2025 ein maximales Taggeld von 30 € (bisher 26,40 €) für 24 Stunden zu. Ab der angefangenen 4. Stunde beträgt das aliquote Tagesgeld 1/12tel des Tagsatzes von 30 € je Stunde, sodass ab der angefangenen 12. Stunde bereits der volle Tagsatz zusteht.

Das Pauschale für die Nächtigung beträgt 17 Euro (bisher 15 €) inklusive Frühstück. Alternativ können auch die tatsächlichen Übernachtungskosten inkl. Frühstück angesetzt werden. 

Auslandsdienstreisen:

Die Tages- und Nächtigungsgelder richten sich nach den Vorschriften der RGV (Reisegebührenverordnung) und sind seit 2002 unverändert geblieben. Nur bei den sog. Differenzaufwendungen haben sich Änderungen ergeben.

Solche Differenzaufwendungen stehen zu, wenn die Dauer des Aufenthalts die Grenzen der „Dienstreise“ überschreitet. Man unterscheidet in „Dienstreise 1“: mehr als 5 Tage ununterbrochen oder „Dienstreise 2“: mehr als 15 Tage innerhalb von 6 Monaten mit Unterbrechungen. Ab dem weiteren Tag gilt der Differenz-Verpflegungsmehraufwand, wenn der Auslandstagsatz mehr als das eineinhalbfache des Inlandstagsatzes beträgt, also mehr als 45 €.

STEUERtipp:

Auf unserer Webseite im Bereich Service finden Sie dazu: Formular Reisekostenabrechnung Inland, Formular Reisekostenabrechnung Ausland, Liste Auslandsdienstreisen-Sätze

 (Marina Polly) 06/25

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