Handwerkerbonus Antragsphase am 1. März 2025 gestartet

Für Handwerkerleistungen, die zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025 erbracht werden, können ab 1. März 2025 Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro und maximal 1.500 € pro Person und Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden. Das sind 20% von max. 7.500 € förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2025. Die Beantragung ist online über www.handwerkerbonus.gv.at möglich. Falls jemand über keinen Online-Zugang verfügt, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter oder die Handwerksbetriebe Unterstützung.
Mit dem Handwerkerbonus erhalten volljährige Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Die Privatpersonen müssen am Leistungsort in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben bzw. im Falle von Neubauten dort einen Wohnsitz begründen wollen. Gefördert werden 2025 nur reine Arbeitskosten ohne Fahrt- und Materialkosten für Handwerkerleistungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2025 bis längstens 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Arbeitskosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Vom Handwerkerbonus ist der Reparaturbonus zu unterscheiden. Der Reparaturbonus kommt für die Reparatur, Service oder Wartung von E-Geräten und Fahrrädern zur Anwendung und richtet sich an Privatpersonen. Derzeit sind die bereitgestellten Mittel dafür ausgeschöpft und es können deshalb von den Reparaturbetrieben keine neuen Reparaturbons erstellt werden. Die Förderaktion ist ausgesetzt, soll aber gegen Ende dieses Jahres mit neuen Förderkriterien wieder aufgenommen werden.
(Renate Schneider) 06/2025