Können Sie beruhigt ins neue Jahr rutschen?

Damit Sie das können, versorgen wir Sie noch mit den nötigen Steuertipps.

Steuertipps für Unternehmer

–      Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 13 % des Gewinnes bei mehr als 30.000 € (bis zu maximal 100.000 €) steht allen Einkommensteuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften zu. Die Investitionsdeckung iHd Freibetrages kann durch Investitionen oder Wertpapieranschaffungen vor dem Bilanzstichtag erreicht werden.

–      Spenden aus dem Betriebsvermögen bis maximal 10 % des Vorjahresgewinnes steuerlich absetzbar (unbegrenzt absetzbar: Sponsorbeiträge und Geld-und Sachspenden in Katastrophenfällen)

–      Inanspruchnahme der Förderung für Ein-Personen-Unternehmen iHv 25 % des Bruttobezuges für den ersten Mitarbeiter für max. 1 Jahr (Antragstellung: spätestens 6 Wochen nach Beginn des Dienstverhältnisses bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle)

–      Beachtung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (Umsatzsteuerbefreiung und Verlust des Vorsteuerabzuges bei einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu 30.000 €): Ein Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist zwar bis 31. Jänner für das Folgejahr schriftlich möglich, gilt aber dann für 5 Jahre!

–      GSVG-Befreiung für Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 €, Einkünfte unter 4.488,24 €) für 2011 bis 31.12.2011 beantragen!

–      Herabsetzung der vorläufigen GSVG-Beitragsgrundlage bei verminderten Einkünften für 2011 bis 31.12.2011 beantragen!

–      Klein- und Mittelbetriebe (< 51 Dienstnehmer) erhalten von der AUVA einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei Krankenständen der Dienstnehmer (Anspruch bei einem mehr als 3 Tage dauernden, unfallbedingten und bei einem mehr als 10 Tage dauernden Krankenstand)

Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter

–      Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 € steuerfrei

–      Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke) bis max. 186 € steuerfrei

–      Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) bis 365 € pro Arbeitnehmer steuerfrei

–      Kinderbetreuungskosten: 500 € Zuschuss des Arbeitgebers steuerfrei

–      Steuerfreier Werksverkehr durch die Überlassung einer nicht übertragbaren Streckenkarte für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte, wenn dem Arbeitnehmer das Pendlerpauschale zusteht; Rechnung muss Arbeitgeber und Namen des Arbeitnehmers beinhalten.

Steuertipps für Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen

–      Wer im Jahr 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Krankenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2011 rückerstatten lassen. 

–      Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 €/Kind bis zum 10. Lebensjahr steuerlich absetzbar

–      Kirchenbeitrag in 2011 bis 200 € absetzbar

–      Spenden iHv 10 % des Vorjahreseinkommens absetzbar

–      Geltendmachung des Kinderfreibetrages: 220 €/Kind bei Beantragung durch einen Elternteil, je 132 €/Kind bei Beantragung durch beide Elternteile

–      Prämie 2011 für Zukunftsvorsorge und Bausparen nutzen (Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge: 8,5 % staatliche Prämie, max. 196,64 €; Bausparen: 3 % staatliche Prämie, max. 36 € bei einem Einzahlungsbetrag von 1.200 €)

(Renate Schneider) 12/11

siehe auch: Ein-Personen-Unternehmen (11/2009), E-Bikes und Segways (07/2011)

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