Beenden Sie Ihr Single-Dasein als Unternehmerin! Jetzt Lohnnebenkostenförderung für die ersten Mitarbeiterin holen.

siehe auch: Steuertipps (12/2011)

Seit 01.09.2009 gibt es für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), die erstmalig eine Arbeitnehmerin einstellen, die Möglichkeit vom AMS eine Lohnnebenkostenförderung zu erhalten.

VORAUSSETZUNGEN
• Diese Förderung können alle Arbeitgeberinnen beantragen, sofern sie oder ihre Geschäftsführerinnen nach dem GSVG kranken-, unfall- und pensionsversichert sind.
• Gefördert werden alle arbeitslosen Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, die seit mindestens einem Monat beim AMS vorgemerkt sind oder als vorgemerkte Arbeitssuchende unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben.
• Von dieser Förderung ausgenommen sind Lehrlinge, freie Dienstnehmerinnen, Ehegattinnen, Lebensgefährtinnen und Verwandte bis zum 2. Grad.
• Die Förderung wird nur für die erste vollversicherungspflichtige Arbeitnehmerin seit Bestehen des Unternehmens gewährt, wobei das Arbeitsverhältnis mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen und zudem länger als einen Monat dauern muss.
• Für den Erhalt der Förderung sind zuvor geringfügig Beschäftigte sowie frühere Dienstverhältnisse, die nicht länger als einen Monat gedauert haben, nicht relevant.
• Die Entlohnung muss angemessen sein und darf nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

HÖHE/DAUER
Die Förderung beträgt 25% des laufenden Bruttoentgeltes und wird für höchstens ein Jahr gewährt. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen wird die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses herangezogen. Im 25%-igen Fördersatz sind Sonderzahlungen schon berücksichtigt. Die Obergrenze für die Förderung ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das laufende Bruttoentgelt auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung.

ANSUCHEN
Das Ansuchen auf Förderung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der für die Arbeitgeberin zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle eingebracht werden. Aus EDV-technischen Gründen ist die Bearbeitung des Ansuchens durch das AMS erst ab Mitte November 2009 möglich.

TIPP: Rechtzeitig nützen, denn der letztmögliche Beginn eines geförderten Arbeitsverhältnisses ist der 01.11.2013, das letztmögliche Ende eines Förderfalles der 31.12.2013.

(Renate Schneider) 11/09

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