Budgetbegleitgesetz 2012

Keine Reform, nur Anpassungen.

Der Gesetzgeber ändert jährlich die Regeln an so manchen Ecken und Enden und nennt es abwechseln Abgabenänderung oder Budgetbegleitung, dazwischen auch mal Abgabensicherung, Sparpaket oder Budgetsanierung. Dahinter eine geplante Budgetpolitik oder eine Steueraufkommenstendenz zu erkennen, fällt selbst Insidern schwer. Die Planungssicherheit für Bürger wird vermisst.

Aber nun zu den bereits beschlossenen Fakten, die Sie ab 2012 betreffen könnten.

– Absetzbarkeit von Spenden für Pensionisten:

Pensionisten können nun weiter ihre absetzbaren Spenden der Pensionsauszahlungsstelle melden, die dann in der Lohnsteuerberechnung des aktuellen Jahres berücksichtigt werden. Sie als Pensionist müssen daher keine Steuerveranlagung beantragen, um in den Genuss der Berücksichtigung von Spenden zu kommen.

– Nullkuponanleihen (Cero Coupon Bonds oder Zero Bonds):

Die Einkünfte daraus werden ab 1.4.2012 nach der Regelung der Wertpapier-KESt versteuert werden.

– Verluste auf Wertpapier-Depots mindern die KESt:

Und das ab 1.1.2013 automatisch durch die Bank, die auch für die Abfuhr der Wertpapier-KESt verantwortlich ist. Der Anleger erspart sich dadurch den Weg zum Finanzamt, sofern er nur bei einer Bank sein Geld veranlagt.

– Prämie für Auftragsforschung ohne Obergrenze:

Wie für die eigen betriebenen Forschung soll auch für die in Auftrag gegebene Forschung eine ab 1.1.2011 10%ige (vorher 8%ige) Prämie beantragt werden können. Die jährlich Obergrenze für Forschungskosten von 100.000 € fällt.

– Anrechnung von Mindest-KöST nur bei bestehendem Betrieb:

Die von GmbHs bezahlte Mindestkörperschaftsteuern sind von – durch Umwandlung in eine Personengesellschaft oder Einzelfirma – nachfolgende natürliche Personen nur mehr anrechenbar, wenn der Betrieb noch vorhanden ist.

– Grundstücke an Stiftungen:

Liegenschaften, die an Stiftungen übertragen werden, sollen nun nicht mehr mit 2,5% Stiftungseingangssteuer, sondern einer um 2,5% erhöhten und somit 6%igen Grunderwerbsteuer besteuert werden. An der Bemessungsgrundlage, dem dreifachen Einheitswert, wurde trotz verfassungsrechtlicher Bedenken vorerst nichts geändert.

– EU-Richtlinie zur Betreibung von Steuerforderungen:

Die sog. Betreibungsrichtline vom 16.3.2010 wird in ein österreichisches Gesetz gegossen, dem EU-Vollstreckungsamtshilfe-Gesetz. Wie der Name vermuten lässt geht es um die zwischenstaatliche Unterstützung bei der Abgabeneinhebung durch einen Auskunftsverkehr und Exekutionshilfe.

(Marina Polly) 12/11 

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