Ein Betriebsgebäude, etwa eine Werkstätte einer Handwerkerin, kann durch die Veränderung im Lebenszyklus des Betriebes oder der Lebensumstände der Unternehmerin auch mal fortan privat weiterverwendet werden. Besonders, wenn es sich um eine sog. gemischte Nutzung des Gebäudes handelt: ein Teil ist gewerblich, ein anderer Teil ist Wohnfläche.
Schlagwort: Gebäude
Schenkungsmeldesgesetz – Auswirkungen auf Grundstücke und deren Besitzerinnen
siehe auch: Basics: Anzeigepflicht bei Schenkungen (12/2011) Im Zuge der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 wurden die Bestimmungen über die Abschreibung von Gebäuden geändert. Dies betrifft Personen, die in der Vermietung tätig sind. Hier ein Überblick: