Kurz notiert
Wegen der Vielzahl von Änderungen hier eine Zusammenfassung weiterer Steuermaßnahmen:
Noch bis Ende 2025 können von Vermietern
- thermisch-energetische Sanierungen und
- ein Heizungstausch von fossilen zu klimafreundlichen Systemen
in Wohngebäuden mit 15% Öko-Zuschlag abgesetzt werden. Dies gilt für betriebliche wie außerbetriebliche Vermietungen. Bei Erhaltungsaufwand (sog. Instandhaltung oder Instandsetzung) fällt der Öko-Zuschlag in das Jahr der Aufwendungen, bei Herstellungsaufwand in das Jahr der Fertigstellung.
Ab dem 1. Jänner 2026 wird die Zuwendung in eine Privatstiftung mit 3,5% besteuert (davor waren es 2,5% Stiftungseingangssteuer).
Für Verhütungsmittel und Produkte für die monatliche Damenhygiene entfällt ab 2026 die 10%ige Umsatzsteuer. Diese Waren sind dann steuerfrei.
Leichte Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1) sind ab 1. Juli 2025 nur mehr NOVA-pflichtig, wenn sie hauptsächlich der Personenbeförderung dienen. Somit fallen bestimmte Kasten-, Pritschen- und Pickup-Wagen unter die Befreiung.
Galt ab 1. Jänner 2025 für PKW, Motorräder und Fahrräder ein einheitlicher Kilometergeld-Satz von 0,50 EUR, so wurde ab 1. Juli 2025 wieder eine Staffelung eingeführt. Hier im Detail:
| Kilometergeld | 2024 | bis Juni 2025 | ab Juli 2025 |
| PKW | 0,42 | 0,50 | 0,50 |
| Motorräder | 0,24 | 0,50 | 0,25 |
| Fahrräder | 0,38 | 0,50 | 0,25 |
(Marina Polly) 12/25
Siehe auch: Okt-Dez 2024 Erhöhung Kilometergeld
