Kurz notiert

Wegen der Vielzahl von Änderungen hier eine Zusammenfassung weiterer Steuermaßnahmen:

Noch bis Ende 2025 können von Vermietern

  • thermisch-energetische Sanierungen und
  • ein Heizungstausch von fossilen zu klimafreundlichen Systemen

in Wohngebäuden mit 15% Öko-Zuschlag abgesetzt werden. Dies gilt für betriebliche wie außerbetriebliche Vermietungen. Bei Erhaltungsaufwand (sog. Instandhaltung oder Instandsetzung) fällt der Öko-Zuschlag in das Jahr der Aufwendungen, bei Herstellungsaufwand in das Jahr der Fertigstellung.

Ab dem 1. Jänner 2026 wird die Zuwendung in eine Privatstiftung mit 3,5% besteuert (davor waren es 2,5% Stiftungseingangssteuer).

Für Verhütungsmittel und Produkte für die monatliche Damenhygiene entfällt ab 2026 die 10%ige Umsatzsteuer. Diese Waren sind dann steuerfrei.

Leichte Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1) sind ab 1. Juli 2025 nur mehr NOVA-pflichtig, wenn sie hauptsächlich der Personenbeförderung dienen. Somit fallen bestimmte Kasten-, Pritschen- und Pickup-Wagen unter die Befreiung.

Galt ab 1. Jänner 2025 für PKW, Motorräder und Fahrräder ein einheitlicher Kilometergeld-Satz von 0,50 EUR, so wurde ab 1. Juli 2025 wieder eine Staffelung eingeführt. Hier im Detail:

Kilometergeld2024bis Juni 2025ab Juli 2025
PKW0,420,500,50
Motorräder0,240,500,25
Fahrräder0,380,500,25

(Marina Polly) 12/25

Siehe auch: Okt-Dez 2024 Erhöhung Kilometergeld 

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