Online-Veranstaltungen (Streaming, Webinare) – Wie beeinflusst das die verrechnete Umsatzsteuer?
Die zunehmende Bedeutung digitaler Dienstleistungen macht auch vor dem Umsatzsteuerrecht nicht halt. Erforderlich wurde daher eine am EU-Recht orientierte Regelung der Leistungsortbestimmung für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, die per Streaming übertragen oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden. Diese Leistungen werden ab 1.1.2025 am Ansässigkeits-, Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers und nicht mehr am Ort, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden, besteuert. Weiters werden die Streaming-Leistungen nicht in die Umsatzgrenze iHv 10.000 € für Kleinstunternehmer einbezogen.
(Renate Schneider) 12/2025
