Ab 9.10.2025 verpflichtende Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen

Ab dem  9. Oktober 2025 sind Banken dazu verpflichtet bei Überweisungen in Euro zu überprüfen, ob der Empfängername und der IBAN zusammenpassen.

Ist das nicht der Fall bzw. bestehen Abweichungen, wird vor der Ausführung der Überweisung drauf hingewiesen. Entweder kann man die Daten korrigieren oder ohne Korrektur die Überweisung in Auftrag geben. Wichtig: Werden die Daten ohne Korrektur in Auftrag gegegeben, besteht bei Fehlüberweisung kein Anspruch auf Rückerstattung. 

Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihren Kunden (zB auf der Rechnung) den korrekten Empfängername zum IBAN mitteilen.

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