Klimabonus

Für den Klimabonus, der 2025 gesetzlich abgeschafft wurde, gibt es noch Details im Nachhinein.
Den Klimabonus gibt es von 2022 bis zum Jahr 2024. Er wurde an Personen ausbezahlt, die ihren Hauptwohnsitz mindestens sechs Monate in Österreich hatten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, jedoch mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich. Personen bis zum 18. Lebensjahr erhielten den jeweils halben Klimabonus. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben Anspruch auf einen erhöhten Klimabonus.
Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im ersten Halbjahr 2024 verlegt haben, kann die Auszahlung noch bis zum März 2025 erfolgen.
Für den Klimabonus 2024 ist auch zu beachten, dass er ab einem Einkommen von 66.612 € zu versteuern ist.
Ansprüche auf den Klimabonus können auch noch im Nachhinein geltend gemacht werden, wenn Sie keinen oder einen zu geringen Klimabonus erhalten haben.
(Marina Polly) 06/25