Corona-Hilf-Fonds

Welche Unternehmen profitieren davon?

Unternehmen jener Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben sowie Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind, können einen Fixkostenzuschuss beantragen. Weiters besteht für diese Unternehmen die Möglichkeit zur Betriebsabsicherung Bankkredite bis zu 100 % Bundesgarantie im Ausmaß von max. 3 Monatsumsätzen in Anspruch zu nehmen.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Fixkostenzuschuss ist über FinanzOnline zu beantragen und von der Höhe des Umsatzeinbruches (mindestens 40 %) abhängig. Der Zuschuss beträgt zwischen 25 % und 75 % Fixkosten des Unternehmens. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. August 2021 einzubringen.

Um Bankkredite mit 100 % Bundesgarantie zu bekommen, ist die Hausbank aufzusuchen. Mit den Bundesgarantien werden 100 % der Kreditsumme von max. 500.000 EUR besichert. Das Garantieentgelt liegt zwischen 0 % und 2 % und ist abhängig von der Kredithöhe, der Unternehmensgröße und der Laufzeit, die max. 5 Jahre beträgt und um weitere 5 Jahre verlängert werden kann. Der Kreditzinssatz beträgt zwischen 0 % und 1 % p.a.

(Renate Schneider) 06/2020

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