Reisekosten

Diäten, die Ihre Steuer schlank machen: Für Selbstständige sind „Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung“ bei beruflich veranlassten Reisen absetzbar. 

Welchen Beleg brauche ich für die Unterkunft?
Für die Unterbringung in Hotels ist die Hotelrechnung ausreichend. Nur die darin enthaltenen Kosten für Übernachtung, ev. Kurtaxe und das Frühstück sind absetzbar. Kosten für Konsumationen fallen entweder unter Bewirtungskosten- oder unter die Diätenregelung.

Gibt es Kosten, die ohne Rechnung, d.h ohne Nachweis ihrer Höhe, absetzbar sind?
Ja, für Übernachtung und Verpflegung, wenn die verlautbarten Diätensätze nicht überschritten werden.

Welche Diätensätze kommen da in Betracht?
Für Unterbringung gelten die Sätze für Nächtigungsgelder, für die Verpflegung die für Tagesgelder.
Die aktuellen Werte für Diäten finden Sie auf unserer Website unter den STEUERbasics.

Gibt es eine Mindestdauer der Reise?
Ja, die Berufsreise muss mindestens 3 Stunden dauern. Vom Beginn der Reise (uhrzeitgenau) steht je angefangener Stunde 1/12 des Tagsatzes, jedoch für 24 Stunden nur ein voller Tagsatz zu.

Ein Beispiel: Für eine Reise vom 1. Juli 12:00 bis 2. Juli 16:00 Uhr betragen die Tagesgelder 32,80 €.
-> 1/1 Tagsatz für 1.Juli 12:00 bis 2.Juli 12:00 (24,60 €)
-> 4/12 Tagsatz für 2.Juli 12:00 bis 2. Juli 16:00 (8,20 €)

Gibt es eine Mindestentfernung der Reise?
Ja, vom Mittelpunkt der Tätigkeit müssen Sie sich mind. 20-25 km entfernen, wobei der „Mittelpunkt“ Ihr Betrieb sein kann. Für manche Berufstätigen ergeben sich aber mehrere Mittelpunkte, etwa wenn man sich an mehreren Filialen regelmäßig aufhält oder ein LKW-Fahrer eine Route ständig befährt. Für regelmäßig Vortragende kann auch das Bildungsinstitut ein „Mittelpunkt“ sein, für Musiker ihr Proberaum.

Gibt es einen Höchstbetrag an Reisegeldern, den ich absetzen kann?
Wenn Sie sich an einem Reiseziel länger aufhalten, d.h. länger als eine Woche, können Sie sich mit den örtlichen Verpflegungsmöglichkeiten so vertraut machen, dass keine „Mehraufwendungen“ mehr anfallen. Daher ist die Höchstzahl an Tagen zu beachten: 5 Tage bei durchgehendem Aufenthalt, 5 Tage bei wöchentlicher Wiederkehr, 15 Tage bei regelmäßiger aber nicht wöchentlicher Wiederkehr.

STEUERtipp: Ihre Reiseaufzeichnungen bilden die Grundlage für Reisekosten. Nehmen Sie die Mühe auf sich, es kann sich lohnen!

(Marina Polly) 06/12

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