„Wissen hat, neben anderen ideellen Gütern,
die angenehme Eigenschaft,
dass es sich durch teilen nicht vermindert.“
Mag. Marina Polly
Termine
15.5. USt und Werbeabgabe für März bzw. 2. Quartal
15.5. Lohnabgaben für April
15.5. ESt- und KÖSt-Vorauszahlungen 2. Viertel
15.5. KU und KR für das 2. Vierteljahr
31.5. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für April
31.5. Fälligkeit SV-Beiträge für Selbständige 2. Quartal
15.06. USt und Werbeabgabe für April
15.06. Lohnabgaben für Mai
30.06. Zusammenfassende Meldung für innengemeinschaftliche Lieferungen für Mai
15.07. USt und Werbeabgabe für Mai
15.07. Lohnabgaben für Juni
31.07. Zusammenfassende Meldung für innergemeinschafltiche Lieferungen für Juni
31.07. EU-OSS Erklärung für das 2. Quartal 2023
Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen
Für Kleinunternehmer:innen gibt es nun statt dem Energiekostenzuschuss die Energiekostenpauschale. Kleinere Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die mehr als 10.000 und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen können, sind förderfähig. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Der Förderungsbetrag liegt zwischen 110 und 2.475 Euro und ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz 2022.
Ab 17. April können sich die Unternehmen für einen Pre-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Ab Mai 2023 können dann die ersten Anträge gestellt werden.
Die Energiekostenpauschale 2022 wird rückwirkend für das Jahr 2022 für einen der folgenden Zeiträume beantragbar sein:
- 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
- 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
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Mag. Marina Polly
Wirtschaftstreuhänderin, Steuerberaterin
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