Ab 01.09.2021 bis 31.12.2021 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, wenn …
Schlagwort: Betreuung
Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten
Arbeitnehmerinnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen bzw. Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, sollen zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen bei laufendem Arbeitsverhältnis haben.